Bekanntmachung für neue Regelung zum Angeln mit dem Belly-Boot auf dem Traddesee 

 

Am Traddesee ist das Angeln vom Belly‑Boot trotz der Sperrzeit vom 15.03. bis 15.08. vorerst wieder erlaubt.

Voraussetzung ist, dass der Angler eine vom Vorstand vergebene Nummer gut sichtbar am Belly-Boot anbringt. Die Nummer sollte in schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund und mindestens in DIN‑A4‑Größe dargestellt sein.

Jeder ist verpflichtet, seine zugewiesene Nummer selbst herzustellen. Der Verein stellt keine Nummern her und verteilt diese. Die Nummer muss wasserdicht sein (z. B. einlaminiert, Aufkleber oder in Folie geschützt).

Jedes Mitglied erhält auf Anforderung beim Verein eine persönliche Nummer, die auch bei geliehenen Belly‑Booten zu verwenden ist. Die Nummern werden fortlaufend vergeben und können nicht ausgesucht werden.

Die Beantragung kann ausschließlich mit vollem Namen UND Mitgliedsnummer per E‑Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder montags zwischen 16:30 und 19:00 Uhr persönlich bzw. telefonisch in der Geschäftsstelle des ASV erfolgen.  

Wer ohne Nummer am Belly-Boot fischt, muss mit dem Einzug der Papiere rechnen.

Weitere Maßnahmen behält sich der Vorstand vor.

Wir verwenden Cookies