Anglerzelt
Handelsübliche Anglerzelte für max. 2 Personen sind an vielen Gewässern gestattet. Anglerschirme sind überall erlaubt.

Die Fischereiaufsicht hat uns gebeten, auf die häufigsten Verstöße gegen die Satzung bzw. Gewässerordnung hinzuweisen.


Die wesentliche Frage ist immer: „Werden andere Angler durch die Angelmethoden eines Mitglieds eingeschränkt oder behindert“. Die Antwort muss selbstverständlich immer „Nein“ sein. Nun zu den häufigsten Problemen. Nur zur Erinnerung: Ein Verein kann nur durch kameradschaftliches und rücksichtsvolles Verhalten aller Mitglieder problemlos funktionieren.

Futterboote und Drohnen

Futterboote und Drohnen sind an allen Gewässern ab 2023 verboten. 

Belly-Boot

Das Belly-Boot ist ausschließlich zum Fischen mit einer Spinn- oder Fliegenrute zugelassen. Es darf nicht dazu genutzt werden, um Montagen, Bojen, Marker oder Futter im Rahmen des Anfütterns auszubringen

Halten außerhalb gekennzeichneter Parkflächen

Das sollte klar sein: Zum Aus- und Einladen von Geräten darf außerhalb der markierten Parkplätze gehalten werden, mehr aber auch nicht! Zulassungspflichtige Kfz und deren Anhänger dürfen nicht am Wasser stehen! Übernachten auf Parkplätzen: Das Übernachten auf Parkplätzen an unseren Gewässern, gleichgültig ob im Wohnwagen oder Wohnmobil, ist verboten.

Hältern von Fischen (auch Köderfische)

Ist in jedem Fall verboten.

Zelte

Wo erlaubt, ist maximal ein 2-Personen-Zelt pro Person erlaubt. Dabei muss es sich um handelsübliche Angelzelte mit losem Boden in gedeckten Farben handeln. Andere Zelte, Pavillons, Tarps, Folien usw. haben am Gewässer nichts zu suchen! Zum Nachtangeln muss ein Klappspaten mitgeführt werden.

Grillen

Holzkohlegrills sind wegen der damit verbunden Problematik (Entsorgung der Kohle, Feuergefahr, Funken- flug) verboten, ausschließlich Gasgrills sind erlaubt.. 

Offene Feuer jeglicher Art sind verboten.

Bei Missachtung sind die Fischereiaufseher berechtigt die Papiere einzuziehen!

Grillplatz
Offene Feuer sind immer verboten (links).