Jugendgruppe
Angler sind nicht Einzelgänger. Jugendliche beim Pfingstzeltlager 2015

Mitglied des ASV kann jede(r) erwachsene Bürger(in) werden, der(die) seine Satzung, Geschäftsordnung, Gewässerordnung und Rechtsordnung anerkennt. In Niedersachsen beginnt das "Angelalter" mit dem vollendeten 12. Lebensjahr, das auch Mindestalter für die Aufnahme in die Jugendgruppe des ASV ist. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres rücken Jugendliche in die Mitgliedschaft als Erwachsene nach.

Jedes Mitglied muß zum nächstmöglichen Termin an der angebotenen Ausbildung zur Fischerprüfung teilnehmen und danach die vom Landesverband vorgenommene Prüfung ablegen.
Aufnahmeanträge können Sie sich unter dem Link Downloads herunterladen oder sich in der Vereinsgeschäftstelle abholen. Auf der Seite download finden Sie außerdem eine aktuelle Tabelle mit den Vereinsgebühren sowie weitere Informationen. Bitte fügen Sie dem Aufnahmeantrag zwei Paßbilder sowie einen von der Bank bestätigten Nachweis über die bezahlten Jahres- und Aufnahmegebühren bei.
Für Jugendliche ist zusätzlich die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Aufnahmebearbeitung erforderlich. Eine Warteliste besteht nicht. Je nach Arbeitsvolumen kann die Aufnahme sofort bearbeitet und rechtsgültig werden. Ein etwaiger Austritt kann erst nach dreimonatiger Kündigungsfrist zum 31.12. des Jahres erfolgen.

Für weitere Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die Mitglieder in der Geschäftsstelle, die Ihnen gerne weiter helfen werden.